Mitgliedschaft

Mitglied werden in der Tennisabteilung

Vorteile einer Mitgliedschaft

Beitragsordnung der Abteilung

Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung setzt die Mitgliedschaft im Hauptverein SV Leonberg/Eltingen e.V. voraus. Insofern wird auf die Beitragsordnung des SV Leonberg/Eltingen verwiesen.
Die Vereinsmitglieder sind nach Maßgabe der Beitragsordnung zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen verpflichtet.
Die Mitglieder der Tennisabteilung sind nach Maßgabe dieser Beitragsordnung zur Zahlung von Abteilungsbeiträgen und Umlagen verpflichtet. → siehe Tabelle
Bei Vollendung des 18. Lebensjahres wird vom darauffolgenden Jahr an der Abteilungsbeitrag durch die Abteilung auf die Höhe des Beitrags für Erwachsene angehoben.
Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen an den Vorstand zu richten.
Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
Die Berichtigung von Beiträgen für abgelaufene Kalenderjahre ist nicht mehr möglich.
Zuzüglich zum Abteilungsbeitrag besteht für jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr und bis zum 67. Lebensjahr (es gilt das Jahr in dem das Alter erreicht wird) die Verpflichtung je Kalenderjahr 6 Arbeitsstunden abzuleisten. Der Gegenwert für nicht abgeleistete Arbeitsstunden beträgt 20 .- €/h.
Die Tennisabteilung kann eine Aufnahmegebühr erheben. Die Höhe ist jeweils von der Abteilungsversammlung zu beschließen.
Tritt ein Mitglied im Laufe eines Jahres in die Abteilung ein, so sind neben den ggf. fälligen Aufnahmebeiträgen für dieses Jahr:

  • Bei Eintritt im ersten Halbjahr der volle Abteilungsbeitrag und die volle Anzahl an Arbeitsstunden zu entrichten.

  • Bei Eintritt im zweiten Halbjahr der halbe Abteilungsbeitrag und die halbe Anzahl an Arbeitsstunden zu entrichten.

  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.

Für den Einzug der Beiträge gilt grundsätzlich nur das Lastschriftverfahren.

Diese Beitragsordnung ist vom 04. März 2020 an gültig !

*Anmerkung: Nach § 5 Abs.2 der Satzung des SV Leonberg/Eltingen ist ein Austritt bis spätestens 30.09. schriftlich bei der Geschäftsstelle zu erklären; die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Kalenderjahres.

Abteilungsbeitrag

Beitragsgruppe Beitrag
Erwachsener
150.- €
Ehepaare
220.- €
Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre
56.- €
Schüler, Studenten, Auszub. bis 27 Jahre auf schriftl. Antrag
75.- €
Rentner
100.- €
passive Mitglieder
40.- €
Jahresbeiträge !
01/2024

Mitgliedschaft online beantragen

Sie können auch ganz bequem eine Mitgliedschaft in unserer Abteilung über das Online Buchungssystem beantragen ! Nehmen Sie eine Registrierung im Buchungssystem vor und wählen anschließend im Menu oben den Reiter "Mitgliedschaft beantragen" aus. Sie bekommen anschließend eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft per Mail.